Weitere Entscheidung unten: OVG Niedersachsen, 18.02.2019

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 08.01.2019 - 8 C 18.456   

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VGH Bayern, 08.01.2019 - 8 C 18.456 (https://dejure.org/2019,1927)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.01.2019 - 8 C 18.456 (https://dejure.org/2019,1927)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Januar 2019 - 8 C 18.456 (https://dejure.org/2019,1927)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GKG § 52 Abs. 1, § 66, § 68; WHG § 76 Abs. 3; BayWG Art. 47 Abs. 4; BauGB § 14
    Streitwertfestsetzung zur vorläufigen Sicherung eines Überschwemmungsgebiets

  • rewis.io

    Streitwertfestsetzung zur vorläufigen Sicherung eines Überschwemmungsgebiets

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwertbeschwerde; Streitwert für Gemeindeklage gegen vorläufige Sicherung eines Überschwemmungsgebiets; Streitwert; Gemeindeklage; Sicherung; Überschwemmungsgebiet; Marktgemeinde

  • rechtsportal.de

    Festsetzung des Streitwerts für eine Gemeindeklage gegen eine Bekanntmachung zur vorläufigen Sicherung eines Überschwemmungsgebiets

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 624
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.02.1995 - 1 B 205.93

    Sektenveranstaltungen - § 14 GewO, Art. 4 GG, Einbindung in den

    Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2019 - 8 C 18.456
    Maßgebend ist grundsätzlich der wirtschaftliche Wert des Klageziels, das der Kläger mit seinem Antrag unmittelbar erreichen will (vgl. BVerwG, B.v. 16.2.1995 - 1 B 205/93 - NVwZ 1995, 473 zu § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG a. F.).
  • VGH Bayern, 05.12.2014 - 15 C 14.1293

    Streitwertbeschwerde; Streitwert für Nachbarklage; Klage gegen Baugenehmigung und

    Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2019 - 8 C 18.456
    Allerdings ist das Gericht aus Gründen der Gleichbehandlung und Rechtssicherheit zu einer sachlich begründeten, gleichförmigen Auslegung des § 52 Abs. 1 GKG entsprechend seiner bisherigen oder einer allgemeinen Praxis der Verwaltungsgerichte verpflichtet (vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2014 - 15 C 14.1293 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 19.05.2010 - 1 B 10.248

    Streitwert bei Verletzung der Planungshoheit der Beigeladenen

    Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2019 - 8 C 18.456
    Wird - wie im vorliegenden Fall - die Klage auf eine Beeinträchtigung der durch Art. 28 Abs. 2 GG geschützten kommunalen Selbstverwaltung (Planungshoheit) gestützt, ist für die Bemessung der Höhe des Streitwerts eine Bewertung dieses Interesses vorzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 19.5.2010 - 1 B 10.248 - BayVBl. 2011, 94 = juris LS und Rn. 19).
  • VGH Bayern, 03.01.2023 - 8 ZB 22.1862

    Wasserrechtliche Duldungsanordnung für Schutzstreifen

    Maßgebend ist grundsätzlich der wirtschaftliche Wert des Klageziels, das der Kläger mit seinem Antrag unmittelbar erreichen will (vgl. BVerwG, B.v. 16.2.1995 - 1 B 205/93 - NVwZ 1995, 473 zu § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG a. F.; BayVGH, B.v. 8.1.2019 - 8 C 18.456 - NVwZ-RR 2019, 62 = juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 31.07.2019 - 8 ZB 16.2558

    Festgesetzte Überschwemmungsgebiete und Schutzvorschriften

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist in Verfahren, die sich gegen die vorläufige Sicherung eines Überschwemmungsgebiets richten, wegen deren einer Veränderungssperre ähnelnden Wirkung (vgl. auch oben unter 1.3) unter Orientierung an die Empfehlung in Nr. 9.8.4 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit eine Wertfestsetzung in Höhe von 30.000 Euro sachgerecht (vgl. BayVGH, B.v. 8.1.2019 - 8 C 18.456 - juris Rn. 7).
  • VG München, 28.09.2021 - M 2 K 17.5547

    Erneute vorläufige Sicherung eines Überschwemmungsgebiets

    Unabhängig von der umstrittenen Rechtsnatur der vorläufigen Sicherung eines Überschwemmungsgebiets (vgl. hierzu Drost, Das neue Wasserrecht in Bayern, Art. 47 Rn. 6 sowie 6c, jeweils mit zahlreichen Nachweisen, sowie Drost/Ell, Das neue Wasserrecht, 3. Auflage, S. 316 f; offengelassen von BayVGH, B.v. 8.1.2019 - 8 C 18.456 - juris Rn. 7) bzw. genauer gesagt, gemäß Art. 47 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 Hs. 1 und Satz 2 BayWG deren Bekanntmachung, ist anerkannt, dass Rechtsbehelfe gegen eine veröffentlichte Bekanntmachung zur vorläufigen Sicherung eines Überschwemmungsgebiets möglich sind (vgl. Drost, Das neue Wasserrecht in Bayern, Art. 47 Rn. 7), und zwar anders als im Fall der Festsetzung eines Überschwemmungsgebiets als Verordnung nicht als Normenkontrolle gemäß § 47 VwGO, sondern entweder als Anfechtungsklage, ordnet man die vorläufige Sicherung bzw. deren Bekanntmachung als Allgemeinverfügung i.S.v. Art. Art. 35 Satz 2 BayVwVfG ein, oder alternativ als Feststellungsklage.

    In der zur vorläufigen Sicherung von Überschwemmungsgebieten vorhandenen Rechtsprechung und Kommentarliteratur finden sich Bezugnahmen auf die bauplanungsrechtliche Veränderungssperre (z.B. BayVGH, B.v. 8.1.2019 - 8 C 18.456 - juris Rn. 7 m.w.N.; BayVGH, B.v. 31.7.2019 - 8 ZB 16.2558 - juris Rn. 20, allerdings für den Fall einer wasserrechtlichen Veränderungssperre zur Sicherung von Hochwasserschutzplanungen gemäß § 86 Abs. 1 Satz 1 Nr. WHG).

  • VGH Bayern, 09.01.2019 - 8 ZB 18.2119

    Verbot der Ausweisung neuer Baugebiete in festgesetzten Überschwemmungsgebieten

    Eine Anlehnung daran erscheint auch im vorliegenden Fall sachgerecht (vgl. auch BayVGH, B.v. 8.1.2019 - 8 C 18.456 - noch nicht veröffentlicht).
  • VG München, 28.09.2021 - M 2 K 17.5574

    Erneute vorläufige Sicherung eines Überschwemmungsgebiets

    Unabhängig von der umstrittenen Rechtsnatur der vorläufigen Sicherung eines Überschwemmungsgebiets (vgl. hierzu Drost, Das neue Wasserrecht in Bayern, Art. 47 Rn. 6 sowie 6c, jeweils mit zahlreichen Nachweisen, sowie Drost/Ell, Das neue Wasserrecht, 3. Auflage, S. 316 f; offengelassen von BayVGH, B.v. 8.1.2019 - 8 C 18.456 - juris Rn. 7) bzw. genauer gesagt, gemäß Art. 47 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 Hs. 1 und Satz 2 BayWG deren Bekanntmachung, ist anerkannt, dass Rechtsbehelfe gegen eine veröffentlichte Bekanntmachung zur vorläufigen Sicherung eines Überschwemmungsgebiets möglich sind (vgl. Drost, Das neue Wasserrecht in Bayern, Art. 47 Rn. 7), und zwar anders als im Fall der Festsetzung eines Überschwemmungsgebiets als Verordnung nicht als Normenkontrolle gemäß § 47 VwGO, sondern entweder als Anfechtungsklage, ordnet man die vorläufige Sicherung bzw. deren Bekanntmachung als Allgemeinverfügung i.S.v. Art. Art. 35 Satz 2 BayVwVfG ein, oder alternativ als Feststellungsklage.

    In der zur vorläufigen Sicherung von Überschwemmungsgebieten vorhandenen Rechtsprechung und Kommentarliteratur finden sich Bezugnahmen auf die bauplanungsrechtliche Veränderungssperre (z.B. BayVGH, B.v. 8.1.2019 - 8 C 18.456 - juris Rn. 7 m.w.N.; BayVGH, B.v. 31.7.2019 - 8 ZB 16.2558 - juris Rn. 20, allerdings für den Fall einer wasserrechtlichen Veränderungssperre zur Sicherung von Hochwasserschutzplanungen gemäß § 86 Abs. 1 Satz 1 Nr. WHG).

  • VGH Bayern, 31.07.2019 - 8 ZB 16.2560

    Vorläufige Sicherung eines Überschwemmungsgebiets für die geplante Errichtung

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist in Verfahren, die sich gegen die vorläufige Sicherung eines Überschwemmungsgebiets richten, wegen deren einer Veränderungssperre ähnelnden Wirkung (vgl. auch oben unter 1.3) unter Orientierung an die Empfehlung in Nr. 9.8.4 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit eine Wertfestsetzung in Höhe von 5.000 Euro sachgerecht (vgl. BayVGH, B.v. 8.1.2019 - 8 C 18.456 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 17.02.2023 - 8 CE 22.2113

    Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Maßgebend ist grundsätzlich der wirtschaftliche Wert des Antragziels, das der Antragsteller mit seinem Antrag unmittelbar erreichen will (vgl. BVerwG, B.v. 16.2.1995 - 1 B 205.93 - NVwZ 1995, 473 zu § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG a. F.; BayVGH, B.v. 8.1.2019 - 8 C 18.456 - NVwZ-RR 2019, 62 = juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 22.02.2022 - 8 C 21.2664

    Streitwertfestsetzung von Amts wegen bei unzulässiger Streitwertbeschwerde

    Maßgebend ist grundsätzlich der wirtschaftliche Wert des Klageziels, das der Kläger mit seinem Antrag unmittelbar erreichen will (vgl. BVerwG, B.v. 16.2.1995 - 1 B 205/93 - NVwZ 1995, 473 zu § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG a. F.; BayVGH, B.v. 8.1.2019 - 8 C 18.456 - NVwZ-RR 2019, 624 = juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 05.05.2023 - 8 C 23.641

    Streitwertbeschwerde

    Maßgebend ist grundsätzlich der wirtschaftliche Wert des Klageziels, das der Kläger mit seinem Antrag unmittelbar erreichen will (vgl. BVerwG, B.v. 7.9.2016 - 5 KSt 6.16 u.a. - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 8.1.2019 - 8 C 18.456 - NVwZ-RR 2019, 624 = juris Rn. 6; B.v. 22.3.2023 - 8 C 23.316 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 22.03.2023 - 8 C 23.316

    Bezifferung eines wirtschaftlichen Wertes für ein von Baumaßnahmen verschont

    Maßgebend ist grundsätzlich der wirtschaftliche Wert des Klageziels, das der Kläger mit seinem Antrag unmittelbar erreichen will (vgl. BVerwG, B.v. 7.9.2016 - 5 KSt 6.16 u.a. - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 8.1.2019 - 8 C 18.456 - NVwZ-RR 2019, 624 = juris Rn. 6).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 18.02.2019 - 11 OA 645/18   

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https://dejure.org/2019,3439
OVG Niedersachsen, 18.02.2019 - 11 OA 645/18 (https://dejure.org/2019,3439)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.02.2019 - 11 OA 645/18 (https://dejure.org/2019,3439)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Februar 2019 - 11 OA 645/18 (https://dejure.org/2019,3439)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 624
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2014 - 6 S 1795/13

    Ablehnung einer Spielhallenerlaubnis wegen baulichen Verbundes mit weiterer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2019 - 11 OA 645/18
    Diese Rechtsprechung wird von zahlreichen anderen Obergerichten geteilt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 4.10.2018 - 4 B 1605/17 -, juris, Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 4.4.2014 - 6 S 1795/13 -, NVwZ-RR 2014, 643, juris, Rn. 21; OVG Thüringen, Beschl. v. 14.8.2018 - 3 EO 604/17 -, juris, Rn. 54: OVG Saarland, Beschl. v. 20.12.2018 - 1 B 232/18 -, juris, Rn. 94).
  • VGH Hessen, 12.06.2018 - 8 B 1903/17

    Ausnahme- bzw. Härtefallregelung für Spielhallen, einstweilige Duldung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2019 - 11 OA 645/18
    Zur weiteren Begründung verweisen die Prozessbevollmächtigten der Beklagten auf die Ausführungen in dem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. Juni 2018 (- 8 B 1903/17 -, juris, Rn. 50 ff.), nach denen von einer Gewinnerwartung je Wirtschaftsjahr von mindestens 60.000 EUR pro Spielhalle auszugehen sei.
  • OVG Niedersachsen, 23.04.2018 - 11 ME 552/17

    Erlaubnisvorbehalt; Gesetzesvorbehalt; unechte Konkurrenz; Losverfahren;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2019 - 11 OA 645/18
    Da der Streitwertkatalog für das Glücksspielrecht keine gesonderte Empfehlung ausspricht und bezogen auf die hier streitgegenständliche Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle eine sachliche Nähe zwischen dem Gewerberecht und dem Glücksspielrecht besteht, zieht der Senat den dort genannten Mindestbetrag für den Jahresgewinn von 15.000 EUR je Spielhalle als Grundlage der Wertfestsetzung in Verfahren der vorliegenden Art heran (Senatsbeschl. v. 7.3.2017 - 11 LA 17/17 -, NdsVBl. 2017, 253, juris, Rn. 16, und v. 23.4.2018 - 11 ME 552/17 -, juris, Rn. 43).
  • OVG Niedersachsen, 07.03.2017 - 11 LA 17/17

    Bestandsschutz; betreiberbezogen; Betreiberwechsel; gewerberechtliche Erlaubnis;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2019 - 11 OA 645/18
    Da der Streitwertkatalog für das Glücksspielrecht keine gesonderte Empfehlung ausspricht und bezogen auf die hier streitgegenständliche Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle eine sachliche Nähe zwischen dem Gewerberecht und dem Glücksspielrecht besteht, zieht der Senat den dort genannten Mindestbetrag für den Jahresgewinn von 15.000 EUR je Spielhalle als Grundlage der Wertfestsetzung in Verfahren der vorliegenden Art heran (Senatsbeschl. v. 7.3.2017 - 11 LA 17/17 -, NdsVBl. 2017, 253, juris, Rn. 16, und v. 23.4.2018 - 11 ME 552/17 -, juris, Rn. 43).
  • OVG Saarland, 20.12.2018 - 1 B 232/18

    Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle; Voraussetzungen einer Befreiung vom

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2019 - 11 OA 645/18
    Diese Rechtsprechung wird von zahlreichen anderen Obergerichten geteilt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 4.10.2018 - 4 B 1605/17 -, juris, Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 4.4.2014 - 6 S 1795/13 -, NVwZ-RR 2014, 643, juris, Rn. 21; OVG Thüringen, Beschl. v. 14.8.2018 - 3 EO 604/17 -, juris, Rn. 54: OVG Saarland, Beschl. v. 20.12.2018 - 1 B 232/18 -, juris, Rn. 94).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2018 - 4 B 1605/17

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Spielhallenerlaubnis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2019 - 11 OA 645/18
    Diese Rechtsprechung wird von zahlreichen anderen Obergerichten geteilt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 4.10.2018 - 4 B 1605/17 -, juris, Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 4.4.2014 - 6 S 1795/13 -, NVwZ-RR 2014, 643, juris, Rn. 21; OVG Thüringen, Beschl. v. 14.8.2018 - 3 EO 604/17 -, juris, Rn. 54: OVG Saarland, Beschl. v. 20.12.2018 - 1 B 232/18 -, juris, Rn. 94).
  • OVG Thüringen, 14.08.2018 - 3 EO 604/17

    Anordnungsanspruch für den verwaltungsgerichtlichen Antrag auf vorläufigen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2019 - 11 OA 645/18
    Diese Rechtsprechung wird von zahlreichen anderen Obergerichten geteilt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 4.10.2018 - 4 B 1605/17 -, juris, Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 4.4.2014 - 6 S 1795/13 -, NVwZ-RR 2014, 643, juris, Rn. 21; OVG Thüringen, Beschl. v. 14.8.2018 - 3 EO 604/17 -, juris, Rn. 54: OVG Saarland, Beschl. v. 20.12.2018 - 1 B 232/18 -, juris, Rn. 94).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2019 - 6 S 199/19

    Wegfall des Bestands- Vertrauensschutzes bei Unterbrechung der Legalisierung

    Weitergehende Aufklärungsmaßnahmen der Gerichte zur Höhe des Gewinns sind im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht angezeigt (so auch Nieders. OVG, Beschluss vom 18.02.2019 - 11 OA 645/18 -, juris Rn. 4 ff.).
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